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Vorstände

Zahlen & Fakten | Gremien & Organe

Die Geschäftszahlen eines Unternehmens spiegeln seinen Erfolg wider - das gilt auch für Ihre Raiffeisenbank München-Süd eG. Doch Zahlen allein zeigen nicht alles: Wir leisten für die Region mehr, als Zahlen ausdrücken können. Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten Ihrer Raiffeisenbank München-Süd eG im Überblick. Erfahren Sie außerdem mehr über die Menschen aus Ihrer Region, die unsere Bank aktiv mitgestalten.

Zahlen & Fakten

Gründung der Genossenschaft26. Oktober 1924
Mitarbeitende145
Kundinnen und Kunden18.601
Mitglieder6.726
Spendenvolumen für die Region
25.420 €
Betreutes Kundenvolumen2.861 Mio. €
Bilanzsumme1.383 Mio. €
Kundenkredite1.189 Mio. €
Kundeneinlagen989 Mio. €
Eigenkapital
148 Mio. €

Jahresbericht

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank München-Süd eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstandsvorsitzender
Vorstand

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführertätigkeit und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied

Vertreterversammlung

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Die Raiffeisenbank München-Süd eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit 6.726 Mitgliedern. Diese Mitglieder sind nicht nur Kunden, sondern auch Miteigentümer der Bank und wählen alle vier Jahre ihre Vertreter. Derzeit gibt es 68 Vertreter, die jährlich auf der Vertreterversammlung zusammenkommen. 

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten wie den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses und Änderungen der Satzung. Zudem entscheidet sie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt die Aufsichtsratsmitglieder. Die Regelungen dazu sind in der Satzung festgelegt.

 

Bekanntmachung der gewählten Vertreter

Gemäß § 10 der Wahlordnung gibt der Wahlausschuss bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter nach § 43a Abs. 6 des Genossenschaftsgesetzes ab dem 09. April 2025 zwei Wochen lang in allen Geschäftsstellen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.

Raiffeisenbank München-Süd eG

Georg Hagensick (Vorsitzender des Wahlausschusses)

EU-Offenlegungsverordnung

Unsere Satzung

Unsere Satzung

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